Im Bundesratsplenum haben die Länder der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zugestimmt. Künftig ist also die Zulassung und der Regelbetrieb entsprechender Fahrzeuge auf ausgewiesenen Strecken in Deutschland möglich.
Die Zustimmung ist allerdings an eine Reihe von Änderungsmaßgaben geknüpft. Unter anderem soll nicht mehr vor jedem Fahrtantritt eine sogenannte erweiterte Abfahrkontrolle – eine Probefahrt und Überprüfung zahlreicher sicherheitsrelevanter Systeme – durchgeführt werden müssen. Es reicht nach dem Beschluss des Bundesrats aus, wenn diese täglich vor Betriebsbeginn erfolgt.
Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung um zeitnahe Klarstellung des Verhältnisses der Verordnung zur Straßenverkehrsordnung. So sei beispielsweise noch zu regeln, wie die Absicherung einer Unfallstelle ohne Fahrer funktionieren kann. Unklar sei auch, welche Regelungen greifen, wenn die Aufsichtspersonen alkoholisiert oder durch Betäubungsmittel beeinflusst sind.
Wissing betont Vorreiterrolle
„Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potenzial, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing nach der Entscheidung im Bundesrat. Deutschland nehme mit dieser Entscheidung eine internationale Führungsposition ein.