Nach aktuell geltendem Recht müssen öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die ab 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, mindestens eine kontaktlose Bezahlung durch Vorhalten einer gängigen Debit- und Kreditkarte anbieten, teilt der Bundesrat in seinem Newsletter mit. Ursprünglich wollte man so das spontane Adhoc-Laden unterwegs erleichtern.
Allerdings gibt es nach Angaben der Bundesregierung auf dem Markt noch kein ausreichendes Angebot an Ladesäulen, die diese Vorgaben erfüllen, heißt es weiter. Die Umsetzungsfrist zur kontaktlosen Bezahlmöglichkeit soll daher um ein Jahr auf den 1. Juli 2024 verlängert werden.
Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene zur Revision der "Alternative Fuels Infrastructure Directive" (AFID) bereits weit fortgeschritten ist. Voraussichtlich wird die AFID neue, EU-weit verbindliche Vorgaben für ein einheitliches Bezahlsystem beim Ad-hoc-Laden beinhalten.