Bislang war es noch nicht in allen Bundesländern möglich, mit 15 Jahren den „Mopedführerschein“ zu erwerben. Kurz vor dem Auslaufen des erfolgreichen Modellversuchs „Moped mit 15“ im Jahr 2020 beschloss das Bundesverkehrsministerium Ende 2019, es den Ländern freizustellen, ob sie Jugendlichen den früheren Einstieg erlauben wollen.
Dieser Möglichkeit folgten elf Bundesländer, in den übrigen blieb es bei der AM-Fahrerlaubnis ab 16 Jahren. Mit der bundeseinheitlichen Lösung hat der regulative Flickenteppich nun ein Ende. Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird für Führerscheinneulinge mit der geänderten Schlüsselziffer 195 erteilt, das heißt, mit der Auflage, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt. Damit sind Fahrten ins Ausland bis zum 16. Geburtstag verboten.
Die neue Regelung soll insbesondere jungen Menschen in strukturschwachen Regionen zu mehr Mobilität verhelfen.
Heinz Knobloch