Wie unter anderem das Online-Portal anwaltsregister.de berichtet, entstand aus einem Unfall aus dem Jahr 2018 ein Rechtsstreit, der nun vor dem Bundesgerichtshof landete. Eine beidseitige Fahrbahnverengung in Hamburg führte dazu, dass ein Lkw und ein Pkw kollidierten – der links fahrende Lkw-Führer bemerkte das auf gleicher Höhe fahrende Auto nicht und die Pkw-Fahrerin ging davon aus, sie habe "Vorfahrt". Da die Pkw-Fahrerin ihre Teilschuld nicht einsah, zog sie vor Gericht und wollte ihren Schaden komplett von der Versicherung des Lkw-Fahrers erstattet haben. Wie nun der BGH entschied, zu Unrecht. Denn laut der aktuellen Entscheidung besteht kein „regelhafter Vorrang einer der beiden bisherigen Fahrstreifen“, wenn es sich wie hier um eine beidseitige Fahrbahnverengung handelt. Dann empfiehlt es sich, nicht auf den Vorrang zu bestehen und das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme anzuwenden. Eine alleinige Schuld des Lkw-Fahrers, wie es die Unfallgegnerin vermutete, ist hier also nicht festzustellen.
Aus zwei wird eins: Laut BGH keine eindeutige Regelung
Werden zwei Fahrstreifen einer Straße zu einem, hat keiner der beiden Fahrer Vorrang. Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt.
Friedhelm Josef Elbers