-- Anzeige --

Aus zwei wird eins: Laut BGH keine eindeutige Regelung

04.05.2022 13:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
adobestock-35883124.jpeg
Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung gilt das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme
© Foto: Michael Rosskothen/stock.adobe.com

Werden zwei Fahrstreifen einer Straße zu einem, hat keiner der beiden Fahrer Vorrang. Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt.

-- Anzeige --

Wie unter anderem das Online-Portal anwaltsregister.de berichtet, entstand aus einem Unfall aus dem Jahr 2018 ein Rechtsstreit, der nun vor dem Bundesgerichtshof landete. Eine beidseitige Fahrbahnverengung in Hamburg führte dazu, dass ein Lkw und ein Pkw kollidierten – der links fahrende Lkw-Führer bemerkte das auf gleicher Höhe fahrende Auto nicht und die Pkw-Fahrerin ging davon aus, sie habe "Vorfahrt". Da die Pkw-Fahrerin ihre Teilschuld nicht einsah, zog sie vor Gericht und wollte ihren Schaden komplett von der Versicherung des Lkw-Fahrers erstattet haben. Wie nun der BGH entschied, zu Unrecht. Denn laut der aktuellen Entscheidung besteht kein „regelhafter Vorrang einer der beiden bisherigen Fahrstreifen“, wenn es sich wie hier um eine beidseitige Fahrbahnverengung handelt. Dann empfiehlt es sich, nicht auf den Vorrang zu bestehen und das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme anzuwenden. Eine alleinige Schuld des Lkw-Fahrers, wie es die Unfallgegnerin vermutete, ist hier also nicht festzustellen.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


Friedhelm Josef Elbers

04.05.2022 - 15:09 Uhr

Auf einer Fahrbahn sprich Fahrstreifen besteht meiner Ansicht nach keine Vorfahrt. Bei einer Fahrstreifenverengung gilt der Grundsatz der Rücksichtnahme , dass Reissverschlussverfahren. Ein Fahrstreifen ist Teil der Fahrbahn der zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt wird. Hier besteht lediglich ein Vorrang der meiner Ansicht nach nicht in eine Vorfahrt mündet. Vorfahrt besteht an Kreuzungen und Einmündungen und Ausnahmen im geschlossenen Verband. Sachverständiger für Verkehrswesen und Verkehrssicherheit


Friedhelm Josef Elbers

19.05.2022 - 18:37 Uhr

Ich finde Grundsatzurteile gut, da sie eine Rechtssicherheit begründen. Letztendlich sollte daher Fahren für alle Verkehrsteilnehmer mehr Rücksichtnahme bedeuten. Aber leider hat jeder Recht mit dem was auf unseren Straßen geschieht. Die wenigsten lernen daraus und setzen Erkenntnisse in die Praxis um. Autofahrer sind leider nicht bereit ein einmal erworbenenes Wissen über die Jahre hinaus zu vertiefen. Die Fahrerlaubnis bewirkt einen Lebenstil . Ein Ausleben bis an die Grenze des Machnbaren. Jeder der beruflich involviert ist benutzt Fähigkeiten für seinen Beruf ,um Weiterzukommen. Bei der Fahrerlaubnis wird nur der Lebensstandard mit eingebunden ohne eine über Jahrzehnte zu neuernden Kenntnisstand


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.