Mit dem Auto ihres Lebensabschnittsgefährten fuhr eine Frau auf einen stehenden Wagen auf. Wenige Monate später heiratete die Unfallfahrerin ihren Partner, nach kurzer Zeit trennte sich das Paar. Nach dem Ende der Beziehung forderte der Mann eine Entschädigung für den Unfallschaden an seinem Auto, dessen Wiederbeschaffungswert ein Gutachter auf rund 2.000 Euro geschätzt hatte. Inzwischen hatte der Mann den Unfallwagen unrepariert für den Restwert von 100 Euro verkauft.
Die Ex-Ehefrau ging davon aus, dass sich ihr ehemaliger Partner nur an ihr rächen wolle. Schließlich habe er auch während der Ehe keinen Schadenersatz gefordert und dadurch aus ihrer Sicht seinen Anspruch verwirkt. Das Amtsgericht stimmte ihr zu, das Limburger Landgericht sah die Sache jedoch anders. Wer sein Eigentum an seinen Partner – ob verheiratet oder nicht – verleihe, habe auch Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Eigentum beschädigt wird. Aus der Heirat nach dem Unfall, könne man nicht ableiten, dass der Autobesitzer auf eine Entschädigung verzichtet, entschied das Gericht.
Landgericht Limburg
Aktenzeichen 3 S 109/20