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Ärztliches Gutachten wegen auffälligem Fahrverhalten gerechtfertigt?

11.04.2022 09:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
Da der Fahrer kein aktuelles ärztliches Gutachten vorlegte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis
© Foto: DOC RABE Media/stock.adobe.com

Fällt ein Autofahrer, der bekanntermaßen an Diabetes erkrankt ist, durch schlingernde Fahrweise auf, darf die Fahrerlaubnisbehörde mittels Gutachten dessen Fahreignung überprüfen. So urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

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Eine Polizeibeamtin bemerkte die extrem unsichere Fahrweise eines Pkw-Fahrers. Wie das Portal kostenlose-urteile.de berichtet, überquerte der Mann immer wieder mit dem linken Reifen die Mittellinie und beschleunigte plötzlich von 80 km/h auf 120 km/h, um dann wieder abzubremsen.

Weil die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über die Diabetes-Erkrankung des Fahrzeugführers informiert war, ordnete sie daraufhin an, der Mann solle ein ärztliches Gutachten vorlegen. Dieser Aufforderung kam er trotz mehrmaliger Erinnerung nicht nach, weshalb ihm die Behörde die Fahrerlaubnis entzog. Das wollte der Autofahrer nicht akzeptieren und klagte.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte jedoch schließlich, dass das Vorgehen zulässig war. Die umfassende Zeugenaussage der Polizistin zum Fahrverhalten des Mannes biete zusammen mit der der Behörde vorliegenden Bescheinigung zu seiner Diabetes-Erkrankung hinreichenden Anlass, von dem Mann ein ärztliches Gutachten einer amtlichen Begutachtungsstelle zu fordern.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Aktenzeichen 11 CS 21.3020

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