Bei einer Verkehrskontrolle zog die Polizei einen Mann aus dem Verkehr, der unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen mit einem E-Scooter unterwegs war. Eine Blutprobe ergab eine THC-Konzentration von 1,8 ng/ml und eine Amphetaminkonzentration von 86,2 ng/ml. Die Fahrerlaubnisbehörde reagierte darauf und entzog dem Mann die Fahrerlaubnis. Dieser legte Einspruch ein und klagte.
Doch das Würzburger Verwaltungsgericht unterstützte das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde und stellte fest, dass der Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig sei. Durch seine Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug unter der Wirkung von Betäubungsmitteln habe sich der Mann als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen. Zudem müsse man davon ausgehen, dass er zumindest gelegentlich Cannabis konsumiere, da ihm bereits mehr als ein Konsum nachgewiesen werden konnte.
Verwaltungsgericht Würzburg
Aktenzeichen W 6 K 21.1113