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Keine Haftung für Schäden durch starken Sturm

02.05.2022 13:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Keine Haftung für Schäden durch starken Sturm
Temporäre Verkehrsschilder müssen mindestens Windstärke 8 standhalten
© Foto: Lino Mirgeler/dpa/picture alliance

Das Landgericht Köln musste die Frage klären, ob die Stadt für ein temporär aufgestelltes Verkehrsschild, das in Folge eines starken Sturms ein Fahrzeug beschädigte, verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann.

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Im konkreten Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug in der Nähe einer Baustelle. In der Nacht zog ein schwerer Sturm mit Windstärke 11 auf und sorgte dafür, dass ein temporäres Verkehrsschild in der Peripherie der Baustelle umkippte und das Fahrzeug beschädigte. Der Autobesitzer wollte den Schaden von der Stadt Köln ersetzt haben und begründete dies mit dem Verdacht, das Schild sei nicht genug gesichert gewesen. Vor dem Landgericht scheiterte der Geschädigte mit seiner Klage. Ein Gutachter konnte nachweisen, dass das Schild von der beauftragten Firma ordnungsgemäß aufgestellt war und alle gängigen Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Vielmehr sah das Gericht die Schuld beim Autofahrer, der trotz der angekündigten Wetterlage zu nah am Schild geparkt habe.

Landgericht Köln
Aktenzeichen 5 O 313/19

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