-- Anzeige --

Keine Haftung für Schäden durch starken Sturm

02.05.2022 13:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Temporäre Verkehrsschilder müssen mindestens Windstärke 8 standhalten
© Foto: Lino Mirgeler/dpa/picture alliance

Das Landgericht Köln musste die Frage klären, ob die Stadt für ein temporär aufgestelltes Verkehrsschild, das in Folge eines starken Sturms ein Fahrzeug beschädigte, verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann.

-- Anzeige --

Im konkreten Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug in der Nähe einer Baustelle. In der Nacht zog ein schwerer Sturm mit Windstärke 11 auf und sorgte dafür, dass ein temporäres Verkehrsschild in der Peripherie der Baustelle umkippte und das Fahrzeug beschädigte. Der Autobesitzer wollte den Schaden von der Stadt Köln ersetzt haben und begründete dies mit dem Verdacht, das Schild sei nicht genug gesichert gewesen. Vor dem Landgericht scheiterte der Geschädigte mit seiner Klage. Ein Gutachter konnte nachweisen, dass das Schild von der beauftragten Firma ordnungsgemäß aufgestellt war und alle gängigen Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Vielmehr sah das Gericht die Schuld beim Autofahrer, der trotz der angekündigten Wetterlage zu nah am Schild geparkt habe.

Landgericht Köln
Aktenzeichen 5 O 313/19

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.