Die Reform des Fahrlehrerrechts hat sich das Ziel gesetzt, Verbesserungen in verschiedenen Bereichen zu erzielen. Als Reformschwerpunkte gelten die Verbesserung der Qualität der Fahrlehrerausbildung, die Verbesserung der Qualität der Fahrschulüberwachung, die Minderung des Nachwuchsmangels und der Abbau von Bürokratie. Ob die Reformziele erreicht werden und wie sich die einzelnen Reformmaßnahmen auch bis zu sechs Jahre nach der Reform auswirken, wird vom IfeS im Auftrag der BASt im Rahmen einer Evaluationsstudie untersucht.
Zu diesem Zweck sollen Fahrschulen und z. B. auch Fahrlehrerausbildungsstätten bundesweit im Zeitraum von 2018 bis zum Jahr 2024 insgesamt bis zu drei Mal befragt werden. In diesem Rahmen führt das IfeS aktuell und noch bis zum 05.07.2024 die dritte und abschließende Befragung von Fahrschulen in Deutschland durch, um Meinungen, Fakten und Einschätzungen zu den Auswirkungen dieser Reformmaßnahmen zu sammeln.
Fahrschulinhaberinnen und Fahrschulinhaber, die noch nicht an dieser dritten und letzten Fahrschul‑Befragung teilgenommen haben, sind herzlich aufgerufen, sich an der Befragung zu beteiligen. Das Vorhaben wird auch von den Fahrlehrerverbänden unterstützt, die ihrerseits bereits zur Befragung eingeladen haben.