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BASt-Umfrage zu Reform des Fahrlehrerrechts

25.01.2023 09:20 Uhr | Lesezeit: 2 min
Fahrlehrer sind eingeladen, an einer Umfrage der Bundesanstalt für Straßenwesen teilzunehmen
© Foto: momius/Fotolia

Seit dem 1.1.2018 gelten für Fahrschulen, Fahrlehrerausbildungsstätten und die Fahrschulüberwachung neue Regelungen, die mit der Reform des Fahrlehrerrechts in Kraft getreten sind. Diese Reformmaßnahmen werden aktuell umfassend evaluiert. Hierzu führt das Institut für empirische Soziologie an der FAU Erlangen-Nürnberg (IfeS) im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Befragung unter Fahrschulen in Deutschland durch.

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Die Reform des Fahrlehrerrechts hat sich das Ziel gesetzt, Verbesserungen in verschiedenen Bereichen zu erzielen. Als Reformschwerpunkte gelten die Verbesserung der Qualität der Fahrlehrerausbildung, die Verbesserung der Qualität der Fahrschulüberwachung, die Minderung des Nachwuchsmangels und der Abbau von Bürokratie. Ob die Reformziele erreicht werden und wie sich die einzelnen Reformmaßnahmen auswirken, wird derzeit vom IfeS im Auftrag der BASt im Rahmen einer Evaluationsstudie untersucht.

Um Meinungen, Fakten und Einschätzungen zu diesen Reformmaßnahmen zu sammeln, führt das IfeS bis zum 17.2.2023 eine Befragung von Fahrschulen in Deutschland durch. Fahrschulinhaberinnen und -inhaber, die noch nicht an der Fahrschul-Befragung 2022/23 teilgenommen haben, sind aufgerufen, sich an der Befragung zu beteiligen. Das Vorhaben wird auch von den Fahrlehrerverbänden unterstützt, die ihrerseits bereits zur Befragung eingeladen haben.

Zur Beantwortung des Online-Fragebogens folgen Sie bitte diesem Link:

http://www.fahrlehrerrechtsreform-fahrschule.de

Weitere Informationen zur freiwilligen und anonymen Befragung sowie zum Datenschutz finden Sie auf der Startseite der Online-Befragung.

Neben der Befragung von Fahrschulen finden im Rahmen der Evaluation zeitgleich Befragungen von Fahrlehrerausbildungsstätten, Fahrlehrerprüfungsausschüssen und Behörden der Fahrschulüberwachung statt, die ebenso in die Bewertung der Reformmaßnahmen einbezogen werden. Die Untersuchungsergebnisse werden an die BASt, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Fahrlehrerverbände zurückgemeldet und am Projektende veröffentlicht.

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