Forderungen aus dem Ausland können auch in Deutschland eingefordert werden: Nach dem sogenannten EU-Vollstreckungsübereinkommen können nämlich Strafen ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden. „Dabei addieren sich dann zu dem ursprünglichen Bußgeld die anfallenden Verwaltungskosten hinzu“, schreibt das Institut. Werde der Strafzettel weiterhin nicht beachtet, müssten Autofahrer bei einer erneuten Einreise in das betreffende Land befürchten, dass die Geldbuße dort von Ihnen eingefordert wird. Dies könne etwa bei einer Verkehrskontrolle geschehen.
Rabatt für Frühzahler
Oft sei es unkomplizierter das Knöllchen gleich vor Ort zu bezahlen, rät das Goslar Institut. Zudem gebe es schon mal Rabatte für „Frühzahler“: in Italien 30 Prozent bei Bezahlung innerhalb von fünf Tagen, in Spanien sogar 50 Prozent Nachlass bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen. Wer in Griechenland innerhalb von zehn Tagen überweise, bekomme auch dort die Hälfte nachgelassen.
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