Der Grund sei die erfreuliche Entwicklung der Infektionslage in Deutschland, heißt es auf der Website der Bundesregierung. „Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Infektionen verlaufen milder und die Prognosen sind günstig.“
Die bisherige Corona-Arbeitsschutz-Verordnung ist seit 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie verpflichtete die Arbeitgeber, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Für angestellte Fahlehrer entfalle damit im Auto und in anderen Situationen, bei denen nur wenig Abstand eingehalten werden kann, das Tragen einer geeigneten Maske, teilen die Landesfahrlehrerverbände mit.