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Corona-Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar

27.01.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Anfang Februar endet die Pflicht für Fahrlehrer, zum Beispiel im Auto eine Corona-Schutzmaske zu tragen
© Foto: Gerhard Seybert/stock.adobe.com

Die eigentlich bis 7. April 2023 geltende SARS-Cov2-ArbschVO wird vorzeitig aufgehoben und endet gut zwei Monate früher. Das teilt die Bundesregierung mit.

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Der Grund sei die erfreuliche Entwicklung der Infektionslage in Deutschland, heißt es auf der Website der Bundesregierung. „Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Infektionen verlaufen milder und die Prognosen sind günstig.“

Die bisherige Corona-Arbeitsschutz-Verordnung ist seit 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie verpflichtete die Arbeitgeber, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Für angestellte Fahlehrer entfalle damit im Auto und in anderen Situationen, bei denen nur wenig Abstand eingehalten werden kann, das Tragen einer geeigneten Maske, teilen die Landesfahrlehrerverbände mit.  

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