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Der Führerscheinumtausch in Zahlen

03.02.2025 14:03 Uhr | Lesezeit: 2 min
Führerschein
Die Pflicht zum Führerscheinumtausch entspringt der 3. EU-Führerscheinrichtlinie.
© Foto: studio v-zwoelf/stock.adobe.com

Die Notwendigkeit zum Führerscheinumtausch zeigt Wirkung, immer mehr Kartenführerscheine werden beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registriert.

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Wie das KBA berichtet, werden immer mehr EU-Kartenführerscheine im Zentralregister registriert. Innerhalb der letzten vier Jahre wurden in Deutschland an die 8 Millionen Papierführerscheine umgetauscht. Insgesamt waren Anfang des Jahres bereits 54 Millionen EU-Kartenführerscheine gemeldet.

Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht sind. Hintergrund ist der Plan, alle Führerscheine auf ein einheitliches und fälschungssicheres Format umzustellen.

Der Umtausch folgt, wie die FAHRSCHULE berichtet hat, nach Geburtsjahren gestaffelt. Am 19. Januar endete somit die erste Umtauschphase. In diesem Zeitraum wurden in Nordrhein-Westfalen mit 1.581.302 die meisten Führerscheine umgetauscht, dann folgen Bayern (1.316.719) und Baden-Württemberg (1.065.339). Die Jahrgänge 1959 bis 1964 bildeten mit 2.359.539 Personen die stärkste Altersgruppe, danach folgen die Jahrgänge 1965 bis 1970 mit 2.198.275 und zuletzt 401.915 Personen, die vor 1953 geboren waren.

Aktuell sind wir daher in der zweiten Umtauschphase alter Führerscheindokumente. Für alle, die einen Kartenführerschein besitzen, der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, erfolgt der Aufruf zum Umtausch in diesem Fall gestaffelt nach Ausstellungsjahr des Dokuments.

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#Führerscheinumtausch

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