Jeder, der einen Führerschein mit sich führt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis spätestens 2033 sein Dokument gegen einen neuen, befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Nachdem dieses Jahr alle Jahrgänge von 1953 bis 1958 betroffen waren, müssen bis zum 19. Januar 2023 alle zwischen 1959 und 1964 geborenen Personen aktiv werden, die noch einen alten Führerschein besitzen. Natürlich ist das mit einem gewissen Aufwand verbunden. Denn mit dem Stellen des Antrags für einen neuen EU-Kartenführerschein ist es meist nicht getan und auch das Abholen des Dokuments muss persönlich erfolgen. Zumindest diesen zweiten Gang können sich viele Antragstellende nun sparen, da immer mehr Behörden den direkten Versand des neuen Führerscheins nach Hause anbieten.
"Rund 35 Prozent der bei uns hergestellten Führerscheine schicken wir direkt an die Bürgerinnen und Bürger statt an die Behörde", erklärt Roland Heise, Bereichsleiter des zuständigen Geschäftsfelds bei der Bundesdruckerei GmbH. Neu ist dieser Service aber eigentlich nicht – er besteht bereits seit 2003. Daher lohnt es sich, bei der Antragstellung vor Ort in der Behörde nachzufragen, ob ein Direktversand des Dokuments möglich ist.