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Frist zum Führerscheinumtausch läuft ab

06.07.2022 13:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bis spätestens 2033 sollen alle EU-Bürger einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen
© Foto: Oliver Berg/picture alliance/dpa

Auf dem Weg zu einem einheitlichen Führerschein in der Europäischen Union gelten zahlreiche Umtauschfristen – bereits am 19. Juli verlieren viele alte Dokumente ihre Gültigkeit.

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In etwas mehr als zehn Jahren sollen alle Bürger innerhalb der EU einen einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen. Die Idee dahinter ist, sowohl die Überprüfung der Fahrerlaubnis zu vereinfachen als auch alle Bürger mit einem fälschungssicheren Dokument auszustatten.

Generell müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Allerdings gilt keine einheitliche Frist zum Umtausch, einige Jahrgänge und Führerscheinformate sind bereits deutlich vor dem Stichtag 2033 betroffen. Als nächstes läuft die Frist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und Führerscheine in Papierform besitzen. Ursprünglich hätten die alten Dokumente bereits bis 19. Januar 2022 umgetauscht werden müssen, aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die Frist um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli verlängert.

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