In etwas mehr als zehn Jahren sollen alle Bürger innerhalb der EU einen einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen. Die Idee dahinter ist, sowohl die Überprüfung der Fahrerlaubnis zu vereinfachen als auch alle Bürger mit einem fälschungssicheren Dokument auszustatten.
Generell müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Allerdings gilt keine einheitliche Frist zum Umtausch, einige Jahrgänge und Führerscheinformate sind bereits deutlich vor dem Stichtag 2033 betroffen. Als nächstes läuft die Frist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und Führerscheine in Papierform besitzen. Ursprünglich hätten die alten Dokumente bereits bis 19. Januar 2022 umgetauscht werden müssen, aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die Frist um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli verlängert.