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Umtausch alter Führerscheine: Vorerst keine Ahndung bei Verstößen

18.01.2022 12:58 Uhr | Lesezeit: 2 min
Wer seinen alten „Lappen“ noch nicht umgetauscht hat, muss vorerst keine Strafe fürchten
© Foto: Oliver Berg/picture alliance/dpa

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine vorerst nicht sanktioniert werden sollen. Als Begründung nannte die IMK die aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie.

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Von der Entscheidung profitieren alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit einem alten Führerschein, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Diese hätten bis zum 19. Januar ihren alten Papierführerschein in einen neuen Kartenführerschein umtauschen müssen. Nun soll die Umtauschfrist um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verlängert werden. „Das IMK-Vorsitzland Bayern wird unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen“, kündigte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann an.

Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung soll das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden. „Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern“, appellierte Herrmann. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.

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