Am 19. Januar 2022 läuft die erste Frist für oben genannte Jahrgänge ab. Bis zu diesem Tag muss der Führerschein umgetauscht sein. Nach dem Ablauf der Frist verlieren alte Führerschein ihre Gültigkeit. Wichtig: Die Fahrerlaubnis bleibt natürlich bestehen.
Am 19. Januar 2023 läuft die nächste Frist ab, dann für die Jahrgänge 1959 bis 1964. Wer früher als 1953 geboren ist, hat mit dem Umtausch Zeit bis zum 19. Januar 2033.