Tipp 1:
Das Elektromobilitätsgesetz (Emog) bringt je nach Kommune unterschiedliche Vorteile für E-Autos beim Parken und Fahren. Neben kostenlosen Parkplätzen speziell für E-Autos stehen häufig auch solche Parkplätze kostenfrei zur Verfügung, für die sonst ein Parkticket gekauft werden müsste. Hier können sich die Elektroautofahrer vorher per App anmelden und den kostenlosen Parkplatz reservieren. „Dauer und digitale Möglichkeiten variieren je nach Gemeinde. Während Städte wie Stuttgart E-Autos kostenlos und ohne Beschränkung parken lassen, darf in Berlin nur während des Ladevorgangs kostenlos geparkt werden“, sagt Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband. Im Straßenverkehr erlauben manche Städte E-Autos beispielsweise die Nutzung von Busspuren. So besteht die Möglichkeit, an städtischen Staus vorbeizufahren und Zeit zu sparen.
Tipp 2:
In der Regel ist das Laden an der hauseigenen Ladestation am günstigsten. Der TÜV-Verband empfiehlt aber auch hier, die Ladevorgänge gut zu planen. „Bei den meisten E-Fahrzeugen lässt sich das Ladevolumen regeln. 80 Prozent der Batterie reichen meistens für den alltäglichen Gebrauch aus und schonen den Akku. Viele Nutzer kennen diesen Trick, vergessen bei längeren Reisen aber, die Begrenzung aufzuheben und müssen dann mehr Geld an Ladestationen von Drittanbietern ausgeben“, so Schneider. Mit dem günstigeren Steckdosenstrom kann man das Auto zusätzlich im Sommer vor der Fahrt abkühlen oder im Winter aufwärmen. Das spart Energie, die für eine höhere Reichweite sorgt.
Tipp 3:
Seit diesem Jahr können Besitzer von Elektroautos das CO2, das sie einsparen, verkaufen. Hintergrund ist die Treibhausminderungsquote (THG-Quote), die Unternehmen, die fossile Treibstoffe wie Diesel oder Benzin in Umlauf bringen, dazu verpflichtet, jährliche Minderungsziele erreichen. Dafür können sie entweder selbst klimafreundliche Treibstoffe erzeugen oder THG-Quoten kaufen.
Besitzern von E-Autos wird je nach Fahrzeugklasse ihres reinen Stromers eine gewisse Menge Ladestrom gutgeschrieben. Diesen Ladestrom beziehungsweise die daraus entstehenden Treibhausgaseinsparungen können sie über verschiedene Dienstleister veräußern – für durchschnittlich 250 bis 350 Euro pro Jahr. „Besitzer:innen von E-Autos sollten die Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen und einen genauen Blick in die AGB werfen. Dabei sind vor allem der Auszahlungszeitpunkt und die Risikoverteilung wichtige Kriterien“, erklärt Schneider.