Nach Beobachtungen des Automobilclubs werden die meisten E-Scooter als Leihmodelle genutzt. Diese ersetzen dann in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem sind die Einsatzgebiete von Leih-Scootern häufig auf die Innenstädte beschränkt.
Einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität in Städten leisten laut ADAC eher E-Scooter zum Kauf. Pendler können solche Modelle für den Weg zur nächsten ÖPNV-Haltestelle nutzen, in S- und U-Bahn mitnehmen und am Zielort die letzte Strecke zum Arbeitsplatz oder nach Hause zurücklegen. Auch längere Pendelstrecken lassen sich so ohne Wartezeiten durch die Suche nach einem Leihmodell bewältigen.
Im ÖPNV meist erlaubt
Nach einer Auswertung des ADAC dürfen E-Scooter in vielen Fällen im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Die Mitnahme klappbarer Modelle ist in den meisten Verkehrsverbünden erlaubt, bei nicht klappbaren Geräten sind die Regeln in den deutschen Landeshauptstädten jedoch uneinheitlich. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Kauf die Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund vor Ort zu studieren.
Obwohl für die Nutzung von E-Scootern keine gesetzliche Helmpflicht besteht, raten die Verkehrssicherheitsexperten vom ADAC, Elektrokleinstfahrzeuge nur mit einem Kopfschutz zu fahren. Auswertungen aus der Unfallforschung zeigen, dass Helme im Ernstfall Leben retten können.