Das Verkehrsministerium legte konkret einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften wie verpflichtende Blinker vor. Dies sei bereits bei der Zulassung 2019 so vorgesehen gewesen. Es geht dabei auch um sogenannte verhaltensrechtliche Regelungen.
E-Scooter-Regeln sollen denen des Radverkehrs angeglichen werden
Dies beinhaltet einige Vorteile: Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium auch den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Für diese verhaltensrechtlichen Regelungen sei laut Ministerium eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Die neue Verordnung soll im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr allerdings erst ein Jahr später.
Hintertür für Verbot möglich
Während der Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht, stellte das Ministerium fest. Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann entscheiden, ob auch E-Scooter auf einzelnen für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt seien oder nicht.
Blinker- und geregelte Abstellverordnung erwünscht
Der Fachverband Fuss sprach generell von einer „groben Attacke“ auf Fußgänger, durch E-Scooter auf mehr Gehwegen und in Fußgängerzonen zulassen, ebenso durch eine Abschaffung des bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen. Vor allem Leih-E-Scooter, so der Fachverband, würden oft gefährlich und chaotisch gefahren. Wissing wolle auch das aktuelle Abstell-Chaos verfestigen, denn er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe. Stattdessen sollten, so fordert der Fachverband, nach einer Übergangszeit ab Anfang 2026 E-Scooter auf Gehwegen nur noch auf markierten Flächen abgestellt werden dürfen. Neu soll auch sein, dass neu zugelassene E-Scooter ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein müssen. Hintergrund: Viele Nutzer empfinden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher, was in einer wissenschaftlicher Begleitung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu E-Scootern aufgegriffen wurde. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßte es, dass es künftig verbindliche Blinker bei Neufahrzeugen geben solle. Auf E-Scootern könne das Handzeichen, für das der Lenker nur noch mit einer Hand gehalten werde, zu instabiler Fahrweise führen.
Technische Änderungen am Fahrzeug laut TÜV essenziell
Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität des TÜV-Verbands, erklärte, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit. Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu steigern. Goebelt nannte etwa die Einführung der Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen. Länder und Verbände können noch bis zum 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen.
E-Scooter-Unfälle: Tendenz steigend
2023 hat sich die Zahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen verdoppelt. 22 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Deutschlands Straßen (2022: 11). Im gesamten Bundesgebiet gab es 9.425 E-Scooter-Unfälle mit Personenschäden (+14,1 Prozent). Häufigste Unfallgründe waren die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss. Unfall-Hot Spots sind Großstädte.