E-Scooter haben, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, im Jahr 2020 mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro“, erklärt Asmussen. Demnach hätten E-Scooter eine ähnliche Schadenbilanz wie Mofas und Mopeds.
E-Scooter sind keine Spielzeuge
Asmussen appelliert an Ordnungsämter und Polizei, die für die Elektro-Tretroller geltenden Regeln konsequent durchzusetzen: „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“ Die Fahrzeuge seien eine große Gefahr für Fußgänger.
Wie andere Elektrokleinstfahrzeuge benötigen E-Scooter eine Betriebserlaubnis und unterliegen der Versicherungspflicht. So muss für jedes Fahrzeug eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Plakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.