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Erinnerung: Eignungsnachweise gemäß § 11 FahrlG

22.02.2024 11:29 Uhr | Lesezeit: 2 min
Fitness ist wichtig: Den Nachweis dazu müssen Fahrlehrer und -lehrerinnen alle fünf Jahre erbringen (Symbolbild)
© Foto: Alexander Raths/Fotolia

Noch körperlich Fit? Ausbildende, deren Fahrlehrererlaubnis 2019 erteilt wurden, müssen in diesem Jahr Nachweise zur körperlichen Eignung vorlegen.

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Gemäß § 11 FahrlG muss jede/-r Inhaber/-in einer Fahrlehrerlaubnis alle fünf Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Fahrlehrerlaubnis erteilt wurde, der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Nachweise über die körperliche Eignung vorlegen. Diese Verpflichtung betrifft im Jahr 2024 diejenigen, deren Fahrlehrerlaubnis im Jahr 2019 erteilt wurde. Sie müssen spätestens am 31.12.2024 bei der Behörde sowohl augenärztliche wie hausärztliche Zeugnisse (nach Anlage 6 FeV) vorlegen.

Inhaber eines Führerscheins der C- oder D-Klasse, der innerhalb der letzten fünf Jahre verlängert wurde, können alternativ damit ihren Nachweis erbringen, wenn der Führerschein am Stichtag 31.12.2024 noch Gültigkeit hat.

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