Eine Petition für die Einstufung von Fahrschulen nach Paragraph 31 Infektionsschutzgesetz kann derzeit online unterzeichnet werden. Der Wortlaut der Online-Petition ist:
"In der derzeitigen Krise wurden die Fahrschulen in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz behördlich geschlossen. Diese Schließung erfolgte nach dem Paragraphen 28 des Infektionsschutzgesetzes. Dieser Paragraph verhindert jedoch Ausgleichszahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz. Wir Fahrschulen in Deutschland fordern eine Änderung der behördlichen Schließung mit dem Vermerk dass die Fahrschulen nach dem Paragraph 31 eingestuft werden, da wir Ausscheider beziehungsweise Infektionsgefährder sind!
Begründung: Es ist wichtig, dass die Fahrschulen in dieser Situation Geschlossenheit zeigen und die Kosten nicht auf sich abwälzen lassen. Für diesen Fall gibt es ja schließlich das Infektionsschutzgesetz!"
Die Petition kann hier eingesehen und unterzeichnet werden.
(bub)