Die Bundesregierung will Deutschland weltweit zum Vorreiter beim autonomen Fahren machen. Darüber berichtet die Verkehrsrundschau. Am Mittwoch wurde deshalb ein Gesetz auf den Weg gebracht, das einen entsprechenden Rechtsrahmen setzen soll. Ziel sei es, dass Fahrzeuge im Automatisierunglevel 4 in festgelegten Bereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb bis zum Jahr 2022 fahren könnten. „Damit würde Deutschland der erste Staat weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt“, hieß es hierzu aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI).
Beim so genannten „vollautomatisierten Fahren“ der Stufe 4 übernimmt das System für einen gewissen Zeitraum oder in bestimmten Situationen vollständig die Kontrolle und muss dabei nicht überwacht werden. Muss der Automationsmodus verlassen werden, fordert das System den Fahrer zur Übernahme auf. Bei der Stufe 5 wird der Mensch dagegen vollends zum Passagier, sein Eingreifen ins Fahrgeschehen ist nicht mehr nötig.
Bis dahin sei es aber noch ein weiter Weg. Heutiger Stand der Technik ist Stufe 2, das teilautomatisierte Fahren mit dem Einsatz von Assistenzsystemen wie etwa dem Stauassistenten, schreibt verkehrsrundschau.de.
Offene Fragen beim Datenschutz
Datenschutztechnisch sei aber noch nicht alles geklärt. So hätte unter anderem das Justizministerium seine Bedenken dazu geäußert. Die offenen Fragen sollen nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden.
Die Verkehrsrundschau zitiert Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wie folgt: „Wir wollen jetzt autonome Autos und Busse, die Fahrgäste bedarfsgenau an ihr Ziel bringen – und sich danach selbstständig im Parkhaus abstellen. Das ist nicht nur bequem, sondern sicher.“ Neun von zehn Unfällen würden passieren, weil Menschen Fehler machten. „Selbstfahrende Autos werden dagegen von einem Computer gesteuert. Der lässt sich nicht ablenken oder wird müde.“