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Internationaler Führerschein: Autofahren im Ausland teils nur mit Zusatzdokument

24.06.2024 10:57 Uhr | Lesezeit: 6 min
Internationaler Führerschein
Wer in den USA fahren will, sollte den internationalen Führerschein dabei haben, denn der deutsche Führerschein muss dort ohne das Zusatzdokument nicht anerkannt werden
© Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Weber | Bildagentur-online/Weber

Ob im Rahmen eines länderübergreifenden Roadtrips oder einer Mietwagenbuchung am Urlaubsort: Um im Ausland Auto fahren zu können, kann ein internationaler Führerschein erforderlich sein. Der ACE hat dazu einige wichtige Hinweise.

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Der internationalen Führerschein ist ein Zusatzdokument, das ausschließlich in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist. Konkret: Der in Deutschland ausgestellte internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit einem deutschen Kartenführerschein gültig. Das Dokument stellt sicher, dass die Fahrerlaubnis im Ausland korrekt verstanden und beispielsweise hinsichtlich der Erlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen richtig interpretiert wird.

Gültigkeitsdauer und unbedingte Notwendigkeit

Je nach Ausführung ist der internationale Führerschein entweder drei Jahre – nach dem Muster des Abkommens von 1926 – oder nur ein Jahr – ebenfalls nach dem Muster des Abkommens von 1926 – gültig. Die Gültigkeit von nur einem Jahr besteht für folgende Reiseländer: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien und Vatikanstadt. Für alle anderen Reiseländer ist das Dokument ab Datum drei volle Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss der internationale Führerschein allerdings grundsätzlich neu beantragt werden.

Empfehlungen

Innerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und auch der Türkei brauchen Inhaberinnen und Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis keinen zusätzlichen Internationalen Führerschein. Innerhalb Europas wird der internationale Führerschein jedoch in Albanien, Moldau und Russland empfohlen. In den meisten Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas ist der internationale Führerschein Pflicht. Auch für Fahrten in den USA empfiehlt es sich, den internationalen Führerschein dabei zu haben, denn der deutsche Führerschein muss ohne das Zusatzdokument nicht anerkannt werden.  

Sonderfälle gibt es auch: In Thailand gilt nur ein internationaler Führerschein nach dem 1968er-Muster: Wer dort länger als drei Monate fahren will, benötigt einen nationalen Führerschein. Für alle, die in Australien oder Neuseeland auf Reisen sind, reicht eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins. Ebenso ist in Japan eine japanische Übersetzung erforderlich.

Anträge: Dauer, Unterlagen und Kosten

Grundsätzlich gilt, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die im jeweiligen Reiseland geltenden Regeln hinsichtlich des Führerscheins zu informieren. Ist ein internationaler Führerschein für die geplante Reise vonnöten, kann er bei der heimischen Führerscheinstelle beantragt werden. Auch hier sollte man sich unbedingt vorab über die Antragsvoraussetzungen am Haupt- oder Nebenwohnsitz informieren, da die Regeln sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können. Viele Behörden stellen die dazugehörigen Antragsformulare und Erfordernisse für die Antragstellung online zur Verfügung.

Es ist grundsätzlich erforderlich, persönlich bei der zuständigen Behörde vorzusprechen. Benötigt wird in der Regel neben dem gültigen EU-Kartenführerschein, ein Reisepass oder Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Gebühren liegen bei rund 15 bis 20 Euro – je nach Bundesland. In der Regel wird das Dokument sofort bei Beantragung ausgestellt.

Ohne Kartenführerschein lange Bearbeitungszeit

Wichtig: Ist noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden, kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen dauern, denn mit der Ausstellung des internationalen Führerscheins erfolgt dann automatisch ein Umtausch des alten Führerscheins. Dies ist auch mit zusätzlichen Kosten von etwa 25 Euro verbunden und macht ein weiteres Foto erforderlich. Achtung: Am Urlaubsort ist auch beim Auswärtigen Amt oder der Deutschen Botschaft keine Antragstellung möglich.

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