„Die Entscheidung, wo Tempo 30 sinnvoll angeordnet werden kann, sollte den Kommunen selbst überlassen werden“, sagte Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. „Deshalb ist es unverständlich, warum das Bundesverkehrsministerium bis heute keinen Entwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Punkt vorgelegt hat.“
Möglichkeiten erweitern
Im Koalitionsvertrag der SPD, Grünen und FDP steht: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“ Erst im April hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing geäußert, dass bereits viele Möglichkeiten geschaffen wurden, Tempo 30 auf bestimmten Strecken und in bestimmten Zonen einzuführen. Zudem sei man im Gespräch darüber, wie man die Möglichkeiten von Kommunen erweitern könne.
Gegen flächendeckende Einführung
Landsberg hält dies für unzureichend – ihm zufolge stammen die Vorgaben aus einer Zeit, in der das Auto und die Flüssigkeit des Verkehrs im Vordergrund standen. Heute würden aber auch Klimaschutz, saubere Luft, Stadtentwicklung und vor allem die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer eine Rolle bei der kommunalen Verkehrsplanung spielen. Allerdings sprach er sich gegen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 aus, weil dies in bestimmten Bereichen den Verkehrsfluss mindern würde.