Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Fahrschulen, die Minijobber zum Mindestlohn beschäftigen, deren Verdienst bei 450 Euro im Monat liegt, müssen die Arbeitsstunden anpassen. Die Minijobber dürfen dann nur noch maximal rund 48 Stunden arbeiten. Arbeiten sie mehr und überschreiten so die 450 Euro im Monat, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern es liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.
(bub)