Wurden der zuständigen Behörde nicht bis zum 31. Dezember 2023 Eignungsnachweise gemäß Paragraf 11 FahrlG vorgelegt, ruht die Fahrlehrererlaubnis seit dem 1. Januar 2024 und der Fahrlehrerschein muss beim Amt abgegeben werden. Um einen Überblick zu bekommen, in welchen Fällen das Vorlegen der Nachweise nicht geklappt hat, welche Schritte die jeweilige Behörde eingeleitet hat und ob es Ausnahmeregelungen gab, können sich betroffene Fahrlehrer mit ihren Erfahrungen vertrauensvoll an ihren Landesverband oder die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) wenden.
Probleme mit den Eignungsnachweisen?
Bis zum 31. Dezember 2023 sollten der zuständigen Behörde Eignungsnachweise gemäß Paragraf 11 FahrlG vorgelegt werden. Sollte es dabei zu Problemen gekommen sein, sollten sich Betroffene an ihren jeweiligen Landesverband oder die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände wenden.