„Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung oder steht, darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Differenzgeschwindigkeit von maximal 20 km/h vorbeigefahren werden“, klärt der TÜV Süd auf seiner Website auf.
Was bedeutet nun „langsam in Bewegung“ genau? „Typischerweise“, heißt es in der Pressemitteilung weiter, spreche man davon, wenn die Geschwindigkeit maximal 60 km/h betrage.