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Schlaglöcher: Was tun, wenn das Fahrzeug beschädigt wird?

18.02.2025 12:34 Uhr | Lesezeit: 3 min
Straßenschäden
Schlaglöcher können schwerwiegende Schäden verursachen
© Foto: Mattoff/Adobe Stock

Gerade im Winter tun sich vermehrt neue Schäden im Fahrbahnbelag auf. Der ACE, der Auto Club Europa, hat Tipps, was im Schadensfall zu tun ist.

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Aktuell ist wieder besondere Vorsicht vor Schlaglöchern angesagt, denn durch Temperaturschwankungen entstehen in den Wintermonaten häufig Schäden im Straßenbelag, die schnell größer werden. Die Beschädigungen des Fahrbelags können schwerwiegende Folgen für sämtliche Verkehrsteilnehmer haben. Der ACE hat Infos, auf was bei schadhaftem Straßenbelag zu achten ist und was zu tun ist, wenn das Fahrzeug beschädigt wird.

Auch niedrige Geschwindigkeiten können beim Durchfahren eines Schlaglochs zu Schäden führen. So können zum Beispiel die Karosserie oder der Auspuff beschädigt werden. Bei hohem Tempo kann außerdem auch die Lenkung, die Radaufhängung, die Reifen und die Felgen Schaden nehmen. Um vorzubeugen, hilft einzig und allein vorausschauend und vorsichtig zu fahren, Warnschilder und Tempolimits ernst zu nehmen und die Fahrweise der Witterung und dem Straßenzustand anzupassen. Besonders bei Pfützen ist Vorsicht angebracht, denn diese verbergen nicht selten Straßenschäden.

Aber nicht immer ist es möglich, Straßenschäden zu umfahren. Wenn man nicht ausweichen kann, ohne zum Beispiel in den Gegenverkehr zu kommen, muss durchs Schlagloch gefahren werden. Danach sollte man genau auf verdächtige Geräusche achten und das Fahrzeug rund herum prüfen. Damit die Gefahr weiterer Pannen und Unfälle verhindert wird, sollten Straßenschäden bei der zuständigen Verwaltung gemeldet werden. Manche Städte und Gemeinden bieten dazu Online-Formulare an.

Bei entstandenen Schäden sollten unbedingt Straßenzustand und Schaden am Fahrzeug mit Fotos dokumentiert und die Polizei verständigt werden. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, meldet den Schaden und bekommt die Reparaturkosten erstattet. Ohne Vollkaskoversicherung besteht unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz vom zuständigen Straßenbaulastträger. 

Um mit der Forderung nach Schadenersatz vom Straßenbaulastträger erfolgreich zu sein, ist es hilfreich, den Pannenfall besonders genau zu dokumentieren. Wer Anspruch erhebt, muss entweder eine Verletzung der regelmäßigen Kontrollpflicht, also ein schuldhaftes Übersehen von Schlaglöchern, oder ein Unterlassen der Beseitigung von Schlaglöchern nachweisen. Auch der Einsatzbericht und die ergriffenen Maßnahmen der Polizei können nutzen, um nachzuweisen, dass die Schäden am Auto durch das Durchfahren der defekten Straßenstelle entstanden sind.

Es empfiehlt sich, eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ist es realistisch, gegen den Straßenbaulastträger vorzugehen, sollte diesem der Schaden gemeldet und mit Fotos sowie einem Kostenvoranschlag oder Gutachten dokumentiert werden. Lehnt die Behörde oder ihre Versicherung die Schadensübernahme ab, besteht die Möglichkeit einer Klärung vor Gericht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung, die auch Verkehrsrecht abdeckt, übernimmt in der Regel die Kosten für Anwalt und Verfahren.

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