Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden, teilt das Bundeswirtschaftsministerium auf der Website https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de mit. Hier kann auch die Schlussabrechnung online eingereicht werden.
„Die Schlussabrechnung ist deshalb wichtig, weil die Hilfen ohne Prüfung ausgezahlt wurden“, teilt das Nachrichtenportal focus.de mit. „Dies wird nun nachgeholt. Es kann daher passen, dass Unternehmen Nachzahlungen leisten müssen. Sollte keine Abrechnung eingereicht werden, droht im schlimmsten Zahl die Forderung, die gesamte Corona-Hilfe zurückzuzahlen.“