Schnee am bzw. auf dem Auto
„Wer sein Autodach nicht von Schnee befreit, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zahlen“, schreibt Geblitzt.de. „Das Fahren mit verschneitem Kennzeichen kann immerhin noch 5 Euro kosten. Auch die Windschutzscheibe sollte freigekratzt werden, will man nicht 10 Euro zahlen. Im Falle eines Unfalls können sogar 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Die 10 Euro fallen allerdings auch an, wenn man den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lässt.“
Im Winter müssen Autofahrer rechtzeitig das Abblendlicht einschalten, das heißt natürlich: frühzeitig. „Andernfalls kann innerorts ein Verwarnungsgeld von 25 Euro, außerorts ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt verhängt werden.“
Von O bis O: situative Winterreifenpflicht
Von Oktober bis Ostern sollte man Winterreifen aufziehen. „Diese müssen der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen“, schreibt Geblitzt.de „Reifen, die nach dem 31.12.17 hergestellt wurden, müssen zwingend das Alpine-Symbol aufweisen. Reifen hingegen mit der M+S Kennzeichnung, die vor dem Stichtag produziert worden sind, können noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.“
Wer ohne passende Reifen unterwegs ist, muss 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Das gilt dem Portal zufolge auch, wenn die minimal zulässige Profiltiefe der Reifen von 1,6 Millimeter unterschritten wird. In Deutschland gilt – wie in den meisten europäischen Ländern - keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative. Das hießt: Vorgeschrieben sind Winterreifen nach Paragraf 2 StVO nur, wenn "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte" herrschen. Wer sein Auto bei derartig winterlichen Bedingungen stehen lässt, muss nicht auf Winterreifen wechseln.