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Strafen bei Rotlichtverstoß

05.11.2020 09:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
„Rot heißt stehen“ – sonst wird es teuer
© Foto: destina/Fotolia

Bei „Rot“ über die Ampel zu fahren ist nicht nur gefährlich, sondern zieht auch Konsequenzen nach sich: Bußgeld, einen Eintrag ins Fahreignungsregister oder Fahrverbot. Entscheidend ist, wie lange die Ampel schon rot war, weiß der ADAC.

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Beim Überfahren einer roten Ampel liegt ein Rotlichtverstoß vor. Wenn die Ampel dabei seit weniger als einer Sekunde „Rot“ ist, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Der kostet 90 Euro Bußgeld und einen Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg. „Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, andere Autos oder Gegenstände beschädigt, werden zwei Punkte fällig, das Bußgeld erhöht sich auf bis zu 200 Euro und es gibt einen Monat Fahrverbot“, heißt es beim ADAC.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß stand die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf „Rot“. Auch in diesem Fall heißt das: 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder Beschädigungen kann die Höhe des Bußgeldes schnell auf bis zu 320 Euro steigen lassen.

Wenn das Fahrzeug lediglich die Haltlinie überfährt, das Fahrzeug kurz dahinter aber noch zum Stehen kommt, liegt ein Haltlinienverstoß vor, der mit zehn Euro geahndet wird. Ein Grünpfeil an der Ampel gestattet zwar das Rechtsabbiegen auch bei einer roten Ampel. Allerdings muss zuvor an der Haltelinie gestoppt werden, sonst kommt ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister auf den Fahrer zu.

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