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Stuttgart: Geldstrafe für Klimaaktivisten

12.11.2022 10:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Immer wieder kleben sich Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" auf der Fahrbahn fest und blockieren damit den Straßenverkehr (hier bei einem Protest in Frankfurt am Main)
© Foto: © Boris Roessler / dpa / picture alliance

Das Amtsgericht Stuttgart hat zwei Klimaaktivisten der Gruppierung „Letzte Generation“ nach Straßenblockaden im Berufsverkehr zu hohen Geldstrafen verurteilt.

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Immer häufiger blockieren Klimaaktivisten bei Protesten Straßen in deutschen Großstädten, indem sie sich auf die Fahrbahn kleben. Das Ziel der Proteste: Aufmerksamkeit für die nahende Klimakatastrophe und ein sofortiges Handeln der Politik. Allerdings stehen Gruppierungen wie „Letzte Generation“ seit einem Vorfall in Berlin bundesweit in der Kritik. In der Hauptstadt kam es zu einem Umfall zwischen einem Lkw und einer Radfahrerin. Ein von einer Protestgruppe ausgelöster Stau behinderte auch den nahenden Rettungswagen. Später erlag die Radfahrerin ihren Verletzungen. In wieweit die staubedingte Verzögerung einen Anteil am Tod der Radfahrerin hatte, konnte noch nicht geklärt werden

Vor diesem Hintergrund entschied das Amtsgericht Stuttgart, zwei Klimaaktivisten im Alter von 28 und 34 Jahren zu hohen Geldstrafen zu verurteilen. Darüber berichtet unter anderem das Onlineportal der Wochenzeitung „Die Zeit“. Im Mai und Juni hatten die beiden an mehreren Straßenblockaden in Stuttgart teilgenommen und sich nach Ansicht des Gerichts der Nötigung schuldig gemacht. Ein Beschuldigter erhielt für vier Taten eine Strafe von 110 Tagessätzen zu je 20 Euro, der zweite Aktivist wurde für drei Taten zu 110 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. An der Verhandlung selbst konnte nur einer der beiden Beschuldigten teilnehmen, da der andere sich zum Zeitpunkt der Verhandlung aufgrund zweier Sitzblockaden in München in Polizeigewahrsam befand.

Vor allem Politiker der CDU und CSU verlangen für diese Form des Protestes künftig härtere, abschreckende Strafen. Ein Antrag der Unionsfraktion im Bundestag soll dazu führen, dass „Straßenkleber“ eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bekommen. Eine Unterstützung der Ampelkoalition scheint allerdings nahezu ausgeschlossen.

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