Schon kleine Schäden können laut TÜV Rheinland die Sicht erheblich beeinträchtigen oder zum Riss der Scheibe führen. Allerdings ist nicht bei jeder Beschädigung ein Austausch der Scheibe notwendig. Dank spezieller Verfahren kann eine Reparatur genügen. Das Problem: „Die Reparaturverfahren werden nicht immer richtig angewandt. Es kommt vor, dass Fahrzeuge mit reparierten Windschutzscheiben durch die Hauptuntersuchung fallen“, so Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Schuld daran sind häufig trübe Flecken um die zuvor beschädigten Bereiche – verursacht durch mangelhafte Reparaturarbeiten. „Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durchsicht durch die reparierte Stelle klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei bleiben muss. Ist dies nicht der Fall, sollten Autofahrer die Reparatur beanstanden“, rät Rechtien.
Bei Schäden im Fernsichtfeld ist Austausch zwingend
Windschutzscheiben lassen sich nur dann reparieren, wenn der Durchmesser der Einschlagsstelle nicht größer als fünf Millimeter ist und Innenscheibe sowie Kunststofffolie keinerlei Beschädigungen aufweisen, erklärt der TÜV Rheinland in einer Pressemitteilung. Entstandene Sprünge dürfen außerdem nicht länger als 50 Millimeter sein und nicht im Scheibengummi enden. Schäden im Fernsichtfeld dürfen ebenfalls nicht repariert werden – dann muss eine neue Scheibe her.
Kalibrierung der Kameras nach Scheibentausch
Ist ein Scheibenwechsel notwendig, können Kosten in bis zu vierstelliger Höhe entstehen. Ein Grund für die vergleichsweise hohen Kosten sind moderne Assistenzsysteme: Für Spurhalteassistenten und andere Sensoren sind Kameras hinter der Frontscheibe nötig. Daher erfordern ein Scheibentausch und die damit verbundene Kalibrierung der Kameras moderne Diagnosegeräte und größte Präzision. Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp kostet der Scheibenaustausch zwischen 600 und 1.300 Euro. Eine Reparatur ist hingegen ab 120 Euro möglich, weiß der TÜV Rheinland.