Der Club bezieht sich dabei auf eine Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK. Diese ergibt, dass fast 60 Prozent der Menschen mit Führerschein gegen den Vorschlag sind, bei einem Unfall ohne Verletzte Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Im Moment wird das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ nach Paragraf 142 StGB als Straftat eingestuft, die mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Fahrerflucht bei Bagatellschäden ohne Verletzte sei trotz der Einstufung als Straftat nach wie vor weit verbreitet, merkt der ACV an. „Eine generelle Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre ein falsches Signal“, sagt ACV-Geschäftsführer Holger Küster. „Bei Unfallverursachern würde die Hemmschwelle, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, weiter sinken.“ Leidtragende seien die Geschädigten, die schon jetzt häufig auf den Kosten sitzen bleiben.