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Unfallflucht soll Straftat bleiben

26.01.2024 11:35 Uhr | Lesezeit: 2 min
Unfallflucht soll Straftat bleiben
Die Hemmschwelle, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, würde weiter sinken, mahnt der ACV (Symbolbild)
© Foto: Andrey Popov - stock.adobe.com

Beim 62. Verkehrsgerichtstag ist unter anderem die Gesetzes-Reform bei der Unfallflucht im Fokus. Der Automobil-Club Verkehr (ACV) fordert: Unfallflucht soll weiter eine Straftat bleiben.

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Der Club bezieht sich dabei auf eine Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK. Diese ergibt, dass fast 60 Prozent der Menschen mit Führerschein gegen den Vorschlag sind, bei einem Unfall ohne Verletzte Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Im Moment wird das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ nach Paragraf 142 StGB als Straftat eingestuft, die mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Fahrerflucht bei Bagatellschäden ohne Verletzte sei trotz der Einstufung als Straftat nach wie vor weit verbreitet, merkt der ACV an. „Eine generelle Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre ein falsches Signal“, sagt ACV-Geschäftsführer Holger Küster. „Bei Unfallverursachern würde die Hemmschwelle, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, weiter sinken.“ Leidtragende seien die Geschädigten, die schon jetzt häufig auf den Kosten sitzen bleiben.

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