Bei der Gefahr, die von parkenden E-Scootern ausgeht, können Autobesitzer leicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben. Das geht aus einem Urteil hervor, auf das das Landgericht Köln hingewiesen hat (Az.: 6 S 79/24). Dort hatte ein Autobesitzer geklagt, dessen Wagen durch einen umkippenden E-Scooter beschädigt worden war.
Er hatte die Haftpflichtversicherung der Verleiher-Firma der E-Scooter verklagt - und war leer ausgegangen. Sowohl das Amts- als auch das Landgericht wiesen die Klage zurück: Die Versicherung des Verleihers hafte in diesem Fall nicht. Der E-Scooter sei ordnungsgemäß abgestellt gewesen und es sei unklar, wer ihn gegen den Wagen gekippt hat. Vielleicht sei es ein Windstoß gewesen, vielleicht habe ihn ein unbekannter Dritter vorsätzlich oder fahrlässig umgestoßen. Jedenfalls sei weder der Verleiher-Firma noch dem letzten Mieter des Gefährts ein Vorwurf zu machen.
E-Scooter seien als Elektrokleinstfahrzeuge in dieser Frage rechtlich Fahrrädern gleichgestellt. Eine Gefährdungshaftung unabhängig von einem Verschulden gebe es für sie nicht.