Durchgangsstraßen dürfen in Berlin nur bei besonderen Gefahren gesperrt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie der Spiegel auf seiner Webseite berichtet. Laut Gericht hatte das Bezirksamt im August 2023 die Sperrung der Nebenstraße im Ortsteil Rosenthal eingerichtet, die die Schönhauser Straße und Friedrich-Engels-Straße verbindet. Hintergrund dafür war ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung. Diese sah vor allem Kinder auf dem Kita- oder Schulweg gefährdet.
Ein Autofahrer wehrte sich dagegen und erzielte zumindest im Eilverfahren einen Erfolg. Aus Sicht der Richter hat der Bezirk keine erhöhte Gefährdung der Verkehrsteilnehmer dargelegt, beispielsweise durch aktuelle Verkehrs- oder Unfallzahlen. Auch ein erhöhtes Risiko für die Anwohner wegen Lärms oder Abgasen sei nicht ersichtlich. Im Nesselweg gelte bereits Tempo 30, was mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 22 km/h weitgehend eingehalten werde, so die Richter weiter. Das Bezirksamt muss laut Gericht die Sperrung aufheben. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen VG 11 L 316/23