Das war im Fall, über den unter anderem das Portal kostenlose-urteile.de berichtet, passiert: Im Rahmen einer Polizeikontrolle im Februar 2023 in Karlsruhe stellten Beamte bei einem Autofahrer Amphetamine im Blut mit einer Konzentration von 137 ng/ml fest. Ihm wurde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen, wogegen er einen Eilantrag stellte. Ihm zufolge wurden ihm die Drogen ohne sein Wissen ins Getränk gemischt, als er für einige Minuten auf der Toilette gewesen war. Er sei in Begleitung einer Frau gewesen, die Selbstanzeige bei der Polizei erstattet habe.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied gegen den Autofahrer – die Fahrerlaubnisentziehung sei rechtmäßig. Die Behauptung des Autofahrers zum heimlichen Zuführen der Drogen sei als Schutzbehauptung zu werten. Wer behauptet, so das Gericht, im Blut nachgewiesene Substanzen ohne eigenes Wissen und Wollen eingenommen zu haben, müsse einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lasse. Der Betroffene müsse überzeugend aufzeigen, dass ein bestimmter Dritter einen Beweggrund hatte, ihm Betäubungsmittel zuzuführen und dass er selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat. Dies fehle bei diesem Fall. Stattdessen sei der Vortrag des Autofahrers oberflächlich und holzschnittartig.
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 2 K 2644/23