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Vom Auto angefahren: Kind haftet mit

10.12.2023 11:44 Uhr | Lesezeit: 3 min
Urteil
Obwohl das Kind eine Mitschuld trug, wurde ihm mehr Schmerzensgeld zugesprochen
© Foto: William_Potter/iStock/Getty Images Plus

Ein Kind trat ohne auf den Verkehr zu achten auf eine Fahrspur. Eine Autofahrerin erfasste das Kind und verletzte es schwer. Trotz einer Mitschuld des Kindes sprach das Landgericht Nürnberg-Fürth diesem ein höheres Schmerzensgeld zu.

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Über diesen Fall berichtet das Portal onlineurteile.de: Der zehnjährige Junge ging zwischen zwei geparkten Autos hindurch, um eine Straße zu überqueren. Erst trat er dabei auf einen Radweg, dann auf die Fahrspur – ohne jedoch auf den Straßenverkehr zu achten. Eine Autofahrerin erfasste das Kind mit ihrem Pkw und verletzte es dabei schwer. Die Kfz-Versicherung der Frau zahlte dem Kind außergerichtlich 5.500 Euro.

Altersgemäße Einsicht

Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach dem Kind weitere 64.500 Euro zu, obwohl er sich laut Gericht fahrlässig verhalten habe und wegen Mitverschuldens zu einem Drittel für die Unfallfolgen hafte. Auch Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 18 Jahren müssten sich demnach eine Kürzung ihrer Ansprüche gefallen lassen, wenn ihnen Fehlverhalten im Straßenverkehr vorzuwerfen sei. Das setze eine altersgemäße Einsicht voraus. Entscheidend sei dabei das durchschnittliche Wissen und Können der jeweiligen Altersgruppe im Straßenverkehr. Ein zehnjähriger könne wissen, dass man beim Überqueren einer Straße auf den Straßenverkehr achten sollte. Im konkreten Fall überwiege dennoch die Schuld der Autofahrerin.

Zu wenig abgebremst

Die Fahrerin war mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h unterwegs und habe vor dem Zusammenstoß nur auf etwa 40 km/h abgebremst. Der Junge habe den Radweg etwa 1,8 Sekunden vorher betreten. Zu diesem Zeitpunkt sei der Wagen noch circa 24 Meter entfernt gewesen. Hätte die Fahrerin in diesem Moment sofort reagiert und abgebremst, hätte sie das Kind mit 15 statt mit 40 km/h erfasst und der Junge wäre nicht so schwer verletzt worden.

Landgericht Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen 8 O 7410/21

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