-- Anzeige --

„Besondere Härte“: Kein Fahrverbot für Lkw-Fahrer?

10.12.2022 10:04 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw
Ein Lkw-Fahrer fuhr weitaus schneller als erlaubt - und hatte danach ordentlich Ärger am Hals
© Foto: ThomasLerchPhoto/adobe.stock.com

Von einem Fahrverbot kann zum Beispiel abgesehen werden, wenn einem Berufskraftfahrer in Probezeit deswegen gekündigt werden kann. Aber die Gründe dafür müssen substantiiert dargelegt werden.

-- Anzeige --

Um mindestens 43 km/h schneller als erlaubt war ein Autofahrer im April 2021 auf der A 3 unterwegs, was ihm eine Geldbuße von 160 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat einbrachte. Auf seinen Einspruch hin setzte das Amtsgericht Wiesbaden die Geldbuße auf das Doppelte fest, hob aber das Fahrverbot auf: Der Betroffene hatte geltend gemacht, erst seit Kurzem als Berufskraftfahrer zu arbeiten und sich noch in der Probezeit zu befinden. Ihm könne ohne Begründung gekündigt werden, was bei einem Fahrverbot zu befürchten sei. Das Gericht erkannte diese Situation als „besondere Härte“ an.

Wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte vorliegen, erlaubt es das Gesetz, von einem Fahrverbot abzusehen – der Verlust des Arbeitsplatzes kann im Einzelfall eine solche Härte darstellen. Der Staatsanwaltschaft aber reichten die Behauptungen des Verkehrssünders nicht, sie legte Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. stellte nun klar: In einem Härtefall brauche es eine ausführliche Begründung und Darlegung der zugrundliegenden Tatsachen. Die kritiklose Übernahme der Einlassungen des Betroffenen oder von bloßen Vermutungen genügen nicht. Das OLG hob das Wiesbadener Urteil auf; das Amtsgericht muss nun weitere Feststellungen zur „Härte“ des Falls treffen.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Berufskraftfahrer

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.