Im Schulterschluss fordern die Verbände zumindest für Fahranfängerinnen und -anfänger analog zum Umgang mit Alkohol am Steuer ein absolutes Cannabisverbot. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Aufklärungsarbeit zu leisten, um die Gefahren von Cannabis-Konsum und aktiver Verkehrsteilnahme deutlich zu machen.
Grenzwerte noch nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert
Der THC-Wert von 1,0 ng/ml Blutserum markiert aktuell den Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehrsrecht. In der Debatte um einen künftigen Grenzwert werden derzeit höhere Werte vorgeschlagen und diskutiert. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sollte noch bis Ende März einen THC-Grenzwert vorschlagen. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, fürchtet: „Die Festlegung eines THC-Grenzwertes beruht momentan weniger auf einer ausreichend fundierten Wissensbasis, da es noch zu wenige wissenschaftliche Untersuchungen gibt. Stattdessen ist sie abhängig vom politischen Willen. Dabei dürfte allen klar sein: Die Cannabislegalisierung gepaart mit einem neuen, höheren Grenzwert wird nicht zu mehr Verkehrssicherheit führen. Für uns, gibt es keinen Zweifel, dass sich das Unfallrisiko erhöhen wird.“
Jürgen Kopp, Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, verdeutlicht das Risiko: „Cannabis wirkt psychoaktiv und schränkt nachweislich die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit von Konsumentinnen und Konsumenten ein. Der Konsum kann auf unterschiedliche Weise das Fahrverhalten beeinflussen und ist insbesondere für Führerschein-Neulinge ein unkalkulierbares Risiko.“
Alkoholverbot für Fahranfänger als Blaupause
Richard Goebelt, Mitglied der Geschäftsleitung des TÜV-Verbands, bekräftigt die Forderung des Bündnisses: „Notwendig ist ein klares Bekenntnis zu einer Null[1]Toleranz-Grenze zumindest bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern. Sonst hätten sie zwar eine Null-Promille-Grenze beim Alkohol, aber keine entsprechende Einschränkung beim Fahren unter Einfluss von THC. Das 2007 eingeführte Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und -anfänger hat sich bewährt und sollte als Blaupause bei Cannabis gelten.“
Weitere Präventionsarbeit und Kernbotschaft vermitteln
Bei der Legalisierung eines Rauschmittels ist es dringend notwendig, angemessen über die Auswirkungen zu informieren. Darum appelliert das Bündnis an die Bundesregierung, die begleitende Präventions- und Aufklärungsarbeit schnell auf den Weg zu bringen und auf die Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch den Genuss von Cannabis hinzuweisen. Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht, unterstreicht: „Cannabis ist jetzt ein legales Rauschmittel. Das bedeutet aber nicht, das Fahren unter THC-Einfluss ungefährlich oder erlaubt ist. Wir müssen jetzt klare Signale senden und intensiv über die möglichen Folgen aufklären. Kernbotschaft muss die Notwendigkeit einer strikten Trennung von Drogenkonsum und aktiver Verkehrsteilnahme sein. Nur so senken wir hier das Unfallrisiko. Wer kifft, fährt nicht!“