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Erneut dreieinhalb Jahre Haft nach Raser-Unfall auf Autobahn

22.07.2023 12:16 Uhr | Lesezeit: 2 min
Urteil
Die Strafkammer verhängte drei Jahre und vier Monate Haft für den 26-jährigen Raser
© Foto: Michal Chodyra/iStock/Getty Images Plus

Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 9 mit mehr als 200 km/h ist ein Fahrer vom Landgericht Ingolstadt erneut zu einer mehr als dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte ein früheres Urteil aufgehoben.

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Die Strafkammer sprach den Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig und verhängte drei Jahre und vier Monate Haft. Wie das Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet, war der 26-Jährige schon einmal in Ingolstadt zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben und für eine neue Verhandlung nach Ingolstadt zurückverwiesen. Im neuen Verfahren sollte nun vor allem die Frage geklärt werden, ob ein möglicher Tötungsvorsatz vorhanden war, den der BGH im ersten Urteil als unzureichend herausgearbeitet bemängelte. Das Landgericht sah aber erneut kein Verhalten des Angeklagten, das eine Verurteilung wegen Totschlags rechtfertigen würde.

Der Angeklagte war mit seinem auf 575 PS getunten Sportwagen im Oktober 2019 auf der A9 bei Ingolstadt nachts mit mindestens 233 km/h unterwegs gewesen, trotz dort erlaubter 100 km/h. Als ein Wagen vor ihm die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung ins Heck des anderen Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Auto kam dabei ums Leben.

Landgericht Ingolstadt
Aktenzeichen 5Ks41Js 18694/19 (2)

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#Urteil

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