Die Strafkammer sprach den Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig und verhängte drei Jahre und vier Monate Haft. Wie das Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet, war der 26-Jährige schon einmal in Ingolstadt zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben und für eine neue Verhandlung nach Ingolstadt zurückverwiesen. Im neuen Verfahren sollte nun vor allem die Frage geklärt werden, ob ein möglicher Tötungsvorsatz vorhanden war, den der BGH im ersten Urteil als unzureichend herausgearbeitet bemängelte. Das Landgericht sah aber erneut kein Verhalten des Angeklagten, das eine Verurteilung wegen Totschlags rechtfertigen würde.
Der Angeklagte war mit seinem auf 575 PS getunten Sportwagen im Oktober 2019 auf der A9 bei Ingolstadt nachts mit mindestens 233 km/h unterwegs gewesen, trotz dort erlaubter 100 km/h. Als ein Wagen vor ihm die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung ins Heck des anderen Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Auto kam dabei ums Leben.
Landgericht Ingolstadt
Aktenzeichen 5Ks41Js 18694/19 (2)