Fahrer, die am Steuer ihr Smartphone nutzen und dabei erwischt werden, müssen meist mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Doch das muss nicht immer so sein. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Eilenburg hervor, über das das Anwaltsregister auf seiner Webseite berichtet. Dieses zeigt, dass sich einsichtiges Verhalten strafmildernd auswirken kann. Im konkreten Fall griff ein Mann während der Fahrt nach seinem Smartphone. Das sollte zu einem Bußgeld und einem Punkt führen. Er legte dagegen Einspruch ein, bestritt die Tat an sich aber nicht. Außerdem nahm er an einer dreistündigen verkehrspsychologischen Schulung teil.
Schulung und Einsicht
Mit dieser Strategie hatte der Mann vor Gericht Erfolg. Das Amtsgericht Eilenburg hob zwar nach wie vor die Handynutzung als Regelverstoß heraus, doch war der Mann, der als Paketzusteller arbeitete und damit Vielfahrer war, zuvor noch nie durch Ordnungswidrigkeiten aufgefallen. Was sich ebenfalls positiv auswirkte: Er hatte nur gegen die Rechtsfolgen Einspruch erhoben, nicht aber gegen den Handyverstoß an sich. Das wurde als sogenanntes fiktives Geständnis gewertet. Auch die von ihm besuchte Schulung an einer amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratungsstelle wurde ihm vom Gericht zugutegehalten. Die Folge davon: Das Gericht senkte die Regelgeldbuße von 100 Euro auf 55 Euro ab. Der Mann bekam außerdem keinen Punkt in Flensburg eingetragen.
Amtsgericht Eilenburg
Aktenzeichen 8 OWi 950 Js 67934/21