-- Anzeige --

Kein Anspruch auf Kfz-Kennzeichen

04.11.2021 13:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
Fahrzeughalter haben kein Recht auf die Übernahme eines Kfz-Kennzeichnes
© Foto: M. Schuckart/Fotolia

Das Kfz-Kennzeichen dient ausschließlich öffentlichem Interesse, weshalb kein Anspruch auf Zuteilung oder Übernahme eines bestimmten Kennzeichens besteht. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit eine Klage einer Fahrzeughalterin abgewiesen.

-- Anzeige --

Die Klägerin wollte das Kennzeichen ihres abgemeldeten Motorrollers auf ein anderes Fahrzeug übertragen. Nachdem die zuständige Behörde dies ablehnte, klagte die Fahrzeughalterin. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass es bereits an der Klagebefugnis fehle, da die Rechte der Klägerin nicht verletzt wurden.

Kein subjektives Recht

Nach Ansicht des Gerichts lasse sich kein subjektives Recht auf Zuteilung oder Mitnahme eines bestimmten Kennzeichens weder aus Paragraph 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung noch aus Anlage 2 zum selbigen entnehmen. Die Kennzeichenzuteilung diene vielmehr ausschließlich öffentlichem Interesse, da es sich bei einem Kfz-Kennzeichen um ein behördliches Unterscheidungszeichen handelt. Die Fahrzeughalterin hätte weiterhin von der Möglichkeit der Kennzeichenreservierung nutzen können, dies aber nicht getan. 

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Aktenzeichen 6 K 5321/20

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.