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Müdigkeit grob ignoriert

10.08.2020 13:23 Uhr | Lesezeit: 2 min
Sekundenschlaf im Auto
© Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

Ein Autofahrer kam von seinem gerade verlaufenden Fahrstreifen ab und stieß ohne zu bremsen oder auszuweichen mit dem Gegenverkehr, einem Sattelzug, zusammen. Vor Gericht ging es darum, ob der Fahrer grob fahrlässig in einen Sekundenschlaf gefallen war.

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Das Oberlandesgericht Celle sagte in diesem Fall, grob fahrlässig sei es nur, wenn der Fahrer seine Übermüdung erkannt, und er diese bewusst nicht weiter beachtet habe. Aber das müsse „positiv“ festgestellt werden, es reiche nicht aus, Übermüdung einfach anzunehmen – etwa nach den Regeln des Anscheinsbeweises. Ein Sekundenschlaf, stellte das Gericht klar, könne generell „einfach fahrlässig“ nicht vorhergesehen werden, da in diesem Fall eine Übermüdung subjektiv nicht bemerkt werde.

Im Fall des betroffenen Autofahrers konnte diese positive Feststellung nicht getroffen werden. Das Gericht verneinte also eine grobe Fahrlässigkeit.

Oberlandesgericht Celle

Aktenzeichen 14 U 8/20

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