Das Oberlandesgericht Celle sagte in diesem Fall, grob fahrlässig sei es nur, wenn der Fahrer seine Übermüdung erkannt, und er diese bewusst nicht weiter beachtet habe. Aber das müsse „positiv“ festgestellt werden, es reiche nicht aus, Übermüdung einfach anzunehmen – etwa nach den Regeln des Anscheinsbeweises. Ein Sekundenschlaf, stellte das Gericht klar, könne generell „einfach fahrlässig“ nicht vorhergesehen werden, da in diesem Fall eine Übermüdung subjektiv nicht bemerkt werde.
Im Fall des betroffenen Autofahrers konnte diese positive Feststellung nicht getroffen werden. Das Gericht verneinte also eine grobe Fahrlässigkeit.
Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 14 U 8/20