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Martinshorn überhört wegen lauten Autos

03.08.2020 10:37 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Autofahrer bekam ein Martinshorn nicht mir und kassierte ein Bußgeld
© Foto: Patrick Seeger/dpa

Ein Autofahrer ließ ein Rettungsfahrzeug mit Martinshorn nicht sofort vorbei. Er bekam ein Bußgeld. Dieses lehnte er ab mit dem Argument, dass sein Auto so laut sei, dass er das Martinshorn schlicht nicht gehört habe. Deswegen sei er nicht sofort zur Seite gefahren.

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Er unterlag vor Gericht. Wer ein Auto fahre, das „bekanntermaßen“ so laut sei, habe die gleichen Pflichten wie andere Autofahrer, stellten die Richter klar. Er müsse dann den Verkehr rundum eben aufmerksamer beobachten, um seine Wahrnehmungsdefizite auszugleichen.

Kammergericht Berlin

Aktenzeichen 3 Ws (B) 11/20

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