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Schwerwiegend unaufmerksam

30.07.2020 09:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Im Fall sei der Auffahrende besonders unaufmerksam gewesen, stellt das Gericht fest
© Foto: bluedesign/Fotolia

Wer bei gerader Strecke und guter Sicht auf ein beleuchtetes Auto auffährt, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht Celle klargestellt.

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An einem Septemberabend kam es auf einer Bundesstraße in Niedersachsen zu einem Auffahrunfall. Ein Pkw-Fahrer knallte bei Dunkelheit auf einen Traktor mit zwei Anhängern. Die Straße war an der Unfallstelle gerade und ohne Sichteinschränkungen. Zudem war das landwirtschaftliche Fahrzeug ordnungsgemäß beleuchtet.

Der Streit darüber, ob dem Autofahrer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen war, landete vor Gericht. In zweiter Instanz bestätigte das Oberlandesgericht Celle, dass dies der Fall war. Das ungebremste Auffahren auf einer geraden und gut übersehbaren Strecke auf ein hinreichend beleuchtetes Gespann stelle einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Pflichten des Fahrzeugführers dar. Der Unfall sei nur erklärbar, wenn der Pkw-Fahrer in schwerwiegender Weise unaufmerksam gewesen sei.

Oberlandesgericht Celle

Aktenzeichen 14 U 25/18

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