Ein Autofahrer hatte an einem Stoppschild angehalten. Er schaute, ob frei ist und fuhr in die Vorfahrtstraße hinein. Ein Motorradfahrer, der 75 statt der erlaubten 50 km/h gefahren war, konnte nicht mehr bremsen und krachte ins Auto. Der Autofahrer ging vor Gericht und wollte seinen Schaden ersetzt haben. Viel zu schnell sei der Biker dran gewesen, argumentierte er.
Das Gericht gab ihm teilweise Recht. Grundsätzlich sei erstmal der Wartepflichtige schuld, wenn so etwas wie im Fall passiere – gemäß den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, die unter anderem sagen: Der Wartepflichtige hat einfach nicht aufgepasst.
Aber hier spielte dann das viel zu schnelle Tempo des Motorradfahrers eine Rolle. In der Verhandlung ergab sich, dass der Unfall mit 50 km/h vermeidbar gewesen wäre. Das Gericht entschied: Der Motorradfahrer muss einen Drittel des Schadens tragen, zwei Dritte bleiben beim Autofahrer, der die Vorfahrt missachtet hatte.
Landgericht Saarbrücken
Aktenzeichen 134 S 66/19
(tc)