Die Erklärung, die das Gericht fand, ist so einfach wie naheliegend: Ein Kraftfahrer müsse eben nach vorne gucken, um seinen Fahrstreifen im Blick zu haben, heißt es im Urteil. Nur so könnten – zumal bei stockendem Verkehr – gefährliche Situationen vermieden werden.
Nachdem es im entsprechenden Fall zu einem Unfall gekommen war, verteidigte sich der Fahrer mit dem Argument, dass sein achtjähriges Kind einen Gegenstand in den Händen gehalten habe, den er nicht habe identifizieren können. Es hätte etwas Gefährliches sein können.
Für das Gericht zählte das Argument nicht. Sich umzudrehen sei nicht geeignet gewesen, um so eine Gefahr zu unterbinden. Er hätte seinem Kind lediglich Anweisungen geben und zum Beispiel einen Parkplatz ansteuern sollen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 2 U 43/19
(tc)